Organisationen müssen prinzipiell vom jeweils zuständigen Finanzamt als gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich anerkannt sein. Teilnehmen können gemeinnützige Organisationen jeder Größe und jedweder Rechtsform – vom Verein bis zur gGmbH. Wichtig ist, dass Sie die Gemeinnützigkeit durch einen gültigen Freistellungsbescheid oder ein vergleichbares Dokument nachweisen müssen.
Ihre Organisation kann an Spendenkampagnen teilnehmen, wenn sie bei www.foerderprogramme.org registriert, von uns validiert und von uns freigeschaltet ist. Im Bereich „Mein Konto“ werden Sie fortlaufend über alle aktuellen Spendenkampagnen informiert. Entscheidet sich ein Förderer für Ihre Organisation, so sind sie automatisch dort förderfähig. Sie haben allerdings kein Recht darauf, bei einer Spendenkampagne aufgenommen zu werden.
Von uns erhalten Sie umgehend und unaufgefordert eine Benachrichtigung per E-Mail, wenn ihr Profil an eine neue Spendenkampagne übergeben wurde. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Organisation an dieser Aktion teilnimmt, können Sie uns jederzeit und ohne Angabe von Gründen verbindlich vorgeben, dass Sie an einer Spendenkampagne nicht teilnehmen wollen. Sie können das online im Bereich „Mein Konto“ per Opt-out selber umsetzen. Oder Sie senden uns dazu eine E-Mail an foerderprogramme@hausdesstiftens.org. Bei manchen Spendenkampagnen ist ein Opt-in notwendig. Darüber werden Sie per E-Mail informiert.
Ja, Ihre Organisation kann an beliebig vielen, für Sie passenden Kampagnen teilnehmen. Pro Spendenkampagne kann aber jeweils nur ein Projekt eingereicht werden.
Manche Unternehmen haben neben unseren allgemeinen Förderkriterien – wie die Anerkennung der Gemeinnützigkeit vom zuständigen Finanzamt – individuelle Kriterien. Sie fördern beispielsweise nur Organisationen mit bestimmten Tätigkeiten und/oder aus einer bestimmten Region. Um an einzelnen Kampagnen teilzunehmen, müssen die geprüften Non-Profits auch die individuellen Förderkriterien des Unternehmens erfüllen.
www.foerderprogramme.org ist ein für gemeinnützige Organisationen kostenloses Angebot der Haus des Stiftens für Unternehmen & Non-Profits gGmbH und der Haus des Stiftens gGmbH, das in Partnerschaft mit der Particulate Solutions GmbH aufgebaut wurde.
Alle gemeinnützig anerkannten Organisationen können teilnehmen, sofern sie ihren Gemeinnützigkeitsstatus über ein amtliches Dokument nachweisen können. In der Regel ist das der Freistellungsbescheid.
Nein, www.foerderprogramme.org ist für Non-Profit-Organisationen ein kostenloser Service der Haus des Stiftens für Unternehmen & Non-Profits gGmbH und der Haus des Stiftens gGmbH.
Kosten, die im Haus des Stiftens beispielsweise für die Prüfung der Non-Profit-Organisationen, die Bereitstellung der Plattform www.foerderprogramme.org, die Spendenabwicklung oder die ordnungsgemäße Berichterstattung gegenüber dem Finanzamt anfallen, werden von den Unternehmen übernommen. Somit ist die Teilnahme an den Spendenkampagnen für die Non-Profits kostenlos.
0 Prozent. Die Unternehmensspenden gehen zu 100 Prozent an die geprüften und förderberechtigten gemeinnützigen Organisationen, da die bei Haus des Stiftens anfallenden Kosten, wie beispielsweise die Prüfung der Non-Profits, durch die Unternehmen getragen werden.
Bei den meisten gemeinnützigen Organisationen ist dies der gültige Freistellungsbescheid. Kirchengemeinden und einige andere kirchliche Organisationen verfügen als Körperschaften des öffentlichen Rechts über keinen Freistellungsbescheid. Hier benötigen wir die Bescheinigung der Kapitalerträge/Nichtveranlagungsbescheinigung des Finanzamtes als PDF.
Sie können jederzeit Ihre Daten ändern und aktualisieren. Dazu loggen Sie sich einfach mit Ihrem Nutzernamen und dem selbstgewählten Passwort ein und nehmen die gewünschte Änderung vor.
Wenn Ihr Freistellungbescheid beispielsweise abgelaufen ist und der neue noch nicht ausgestellt wurde, können Sie Ihre Organisation auch ohne gültigen Freistellungsbescheid registrieren und ein Profil erstellen. Wir schalten Ihre Organisation für die Teilnahmen an Spendenkampagnen jedoch erst frei, wenn Ihr neuer, gültiger Freistellungbescheid hochgeladen ist und von uns geprüft wurde.
Der Überweisungsrhythmus ist je nach Spendenkampagne unterschiedlich. Überweisungen können monatlich bis jährlich erfolgen oder nach Abschluss einer zeitlich begrenzten Spendenkampagne. Diese Information wird in der Regel bei der Verkündung einer neuen Spendenkampagne mitkommuniziert.
Prinzipiell handelt es sich bei den Kampagnen um Spenden. Sollten Gelder einer Kampagne nicht als Spenden verbucht werden dürfen, weisen wir explizit darauf hin.
Ja, Sie können in wenigen Schritten ein Konto anlegen und das Profil zu einem späteren Zeitpunkt schrittweise vervollständigen.
Nein, sofern die Überweisung von Haus des Stiftens kommt, dürfen für die erhaltenen Gelder keine Spendenquittungen an die Kampagneninhaber (Unternehmen) ausgestellt werden. Haus des Stiftens müssen Sie in der Regel für die erhaltenen Spenden ebenfalls keine Spendenquittung ausstellen. Sollten einzelne Kampagnen davon abweichen, weisen wir Sie explizit darauf hin.
Prinzipiell können alle dauerhaften Einrichtungen und langfristigen Projekte, die durch eine gemeinnützig anerkannte Organisation umgesetzt werden, finanzielle Unterstützung erfahren. Einige Spendenkampagnen haben jedoch inhaltliche oder geografische Einschränkungen, z.B. ausschließlich Projekte in Berlin im Bereich Kinder- und Jugendhilfe. Alle registrieren und validierten Organisationen werden fortlaufend auf passende Spendenkampagne aufmerksam gemacht.
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